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Steuern und Abgaben - Schamlose Selbstbedienung

Die Geschichte der Steuern

Zur Geschichte der Steuern ist in Wikipedia folgendes zu lesen:

Erst Adam Smith stellte 1776 folgende vier Grundsätze auf, nach denen Steuern erhoben werden sollen:

  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Die Bürger sollen Steuern im Verhältnis zu den Fähigkeiten und insbesondere zu den Einkommensverhältnissen zahlen
  • Bestimmtheit der Steuergesetze: Zahlungstermin, -art und -betrag sollen jedermann klar und deutlich sein
  • Bequemlichkeit der Besteuerung: Die Steuer soll zu der Zeit und in der Weise erhoben werden, die dem Bürger am bequemsten ist
  • Wohlfeilheit der Steuererhebung: Die Kosten der Steuererhebung sollen möglichst gering sein

Während der französischen Revolution wurde das Prinzip der Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung als Menschenrecht verkündet und England führte als erster Staat zum Ende des 18. Jahrhunderts die Einkommensteuer zur Besteuerung der Vermögenssteigerung ein.

Im 19. Jh. entwickelten sich die Steuergesetze in den souveränen deutschen Einzelstaaten zunächst unterschiedlich, wobei sie in zunehmenden Maße von Forderungen aus der Wirtschaft zum Auf- und Ausbau der Infrastruktur begleitet wurden. In dieser Zeit des klassischen Liberalismus hat sich der moderne Steuerstaat herausgebildet, der allerdings ständigen Änderungen und nationalen Besonderheiten in den verschiedenen Steuersystemen unterworfen ist.


Wie man diesem Abschnitt in Wikipedia entnehmen kann ist die Besteuerung der Einkommen und der Waren in dem Maße wie wir es heute kennen erst eine Erscheinung der letzten 200 Jahre. Damals, bei der Einführung allgemeiner Steuern wurden noch moderate Steuersätze angewandt. Aber sind wir uns heutzutage eigentlich bewußt wieviel Geld uns der Staat abknöpft, und wieviel wir noch zur freien Verfügung haben?



Einkommensteuer

In Deutschland macht die Einkommensteuer 38% der Steuereinnahmen des Staates aus. Es gelten folgende Steuersätze:

ab 7.664 EUR Jahreseinkommen ist der Steuersatz 15% (niedrigere Einkommen werden nicht besteuert). Der Steuersatz steigt dann mit zunehmendem Einkommen an, bis ein Höchststeuersatz erreicht ist.
ab 52.152 EUR Jahreseinkommen ist der Steuersatz 42% das ist der Höchststeuersatz. es gibt lediglich noch eine sogenannte Reichensteuer. Wer über 250.001 EUR Jahreeinkommen erzielt, zahlt 45% Steuern.



Einkommenabhängige Abgaben

Damit ist es aber noch nicht getan. Es gibt noch weitere Pflichtabgaben, die als steuerähnlich zu bezeichnen sind. Zum einen kann sich ein normaler Angestellter oder Arbeiter nicht aussuchen ob er diese Abgaben zahlen will, sie werden ihm einfach vom Lohn direkt abgezogen. Zum anderen sind die damit verbundenen Leistungen in vielen anderen Ländern mit der allgemeinen Einkommenssteuer abgedeckt und werden nicht wie bei und als "Versicherung" separat ausgewiesen.

  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer und wird direkt vom Lohn abgezogen.
  • Der Krankenkassenbeitrag beträgt ab 1.1.2009 15% des Einkommens, wobei die Häfte des Beitrags der Arbeitgeber zahlt. Die Beiträge sind inzwischen für alle Kassen gleich.
  • Die Arbeitslosenversicherung beträgt 3,3% des Einkommens. Es gibt allerdings eine Bemessungsgrenze von 5.300 Euro (in den neuen Bundesländern 4.500 Euro). Ab dieser Bruttoeinkommenshöhe steigt der abzuführende Betrag nicht mehr. Die Hälfte dieses Betrags zahlt der Arbeitgeber.
  • Für die Rentenversicherung werden 19,9% des Einkommens abgezogen. Auch hier trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags and es gibt eine Bemessungsgrenze von 5.300 Euro (in den neuen Bundesländern 4.500 Euro).
  • Pflegeversicherung 1,95% des Einkommens. Davon bezahlt die Hälfte der Arbeitgeber.
  • Kirchensteuer: in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer.



Einige Steuer-Highlights

Es gibt einige Artikel im Ladensortiment, die besonders besteuert sind. So ist z.B. der Kraftstoff für PKWs mit insgesamt 49% besteuert. Folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht das:

Mineralölsteuer

Angenommen Sie tanken 54 Liter Diesel und bezahlen dafür 78,00 EUR.
Bei diesem Preis beträgt dann die Mineralölsteuer 25,61 EUR
die MWSt. (19%) wird danach erhoben und schlägt mit 12,45 EUR zu Buche
Sie bezahlen also eine Gesamtsteuer von 38,06 EUR (49%). Allein die MWST. die auf die Mineralölsteuer erhoben wird berägt 4,87 EUR während also der Sprit in den Tank plätschert, klimpern gleichzeitig die Euros in die Staatskasse, und das nicht zu knapp.

Branntweinsteuer

Auf eine 0,7l Flasche 40%igen Rum wird 3,64 EUR Branntweinsteuer erhoben. Die Branntweinsteuer wird auf den enthaltenen Reinalkohol erhoben. Legt man einen Ladenpreis von 9,99 EUR zu Grunde, und berechnet man dann noch die enthaltenen MWSt., geht 5,24 EUR, also mehr als die hälfte des Ladenpreises an den Staat.

Tabaksteuer

Sollten sie rauchen, dann unterstützen Sie den Staat mit 3,07 EUR Steuern bei jeder Schachtel Zigaretten, die Sie sich für 4,00 EUR aus dem Automaten ziehen.



Warum Sie nie auf einen grünen Zweig kommen können

Warum Sie in unserem Land niemals auf einen grünen Zweig kommen können, d.h. wirklich wohlhabend und finanziell unabhängig werden können, zeigt das folgende Rechenbeispiel:

Nehmen wir an ein unverheirateter Facharbeiter hat ein Jahresgehalt von genau 50.000,00 EUR. Dadurch ergeben sich folgende Zahlen.

Monatliches Bruttoeinkommen:4.166,67
Einkommensteuer bei einem Satz von 40%:1.666,67
Krankenkasse (Satz 15%):312,50
Pflegeversicherung:40,63
Rente:395,83
Solidaritätszuschlag:91,66
Arbeitslosenversicherung:68,75
9% Kirchensteuer:150,00


Abgaben insgesamt: 2726,04


Damit bleibt dem Facharbeiter monatlich ein Nettogehalt von: 1440,63

Das Drama ist aber noch nicht damit beendet daß man rund 2/3 des Bruttogehalts garnicht erst sieht, sondern gleich einbehalten wird um die Staatskasse sowie verschiedene halbstaatliche Kassen damit zu füllen. Unser Facharbeiter wird ja auch einkaufen müssen. Dazu nehmen wir einmal folgende Ausgaben an:

AusgabePreisSteuern
Benzin156,0076,12
Lebensmittel (Steuersatz 7%)200,0014,00
Sonstiges300,0087,00
Telefon und Internet80,0023,20
Miete (wird vom Vermieter als Einkommen versteuert)500,00200,00


Die monalichen Ausgaben betragen 1.236,00 EUR davon sind Steuern 400,32 EUR. Demnach werden aus dem monatlichen Bruttogehalt von 4.166,67 EUR insgesamt 3.126,36 EUR an Steuern und Abgaben entrichtet. Das sind rund 75%. Mit anderen Worten etwa 273 Tage vom 1. Januar bis 28. September leisten Sie Frondienst für den Staat und die Gemeinschaft. Rein rechnerisch fangen Sie erst danach an in Ihren eigenen Geldbeutel zu wirtschaften.

Natürlich läßt sich jetzt an diesem Beispiel herumkritisieren. Die Annahme daß es sich bei der Vermietung um einen privaten Vermieter handelt kann durch eine Wohnungsbaugesellschft ersetzt werden, die nicht 40% Einkommensteuer zahlt sondern 19% MWSt. Natürlich könnte man jetzt sagen daß Krankenversicherung und Rentenversicherung da nicht hineingerechnet werden dürfen. Aber es soll eben nur ein Beispiel sein, das Aufzeigt, daß wir alle nur kleine Rädchen im Getriebe der Staatswirtschaft sind, von denen nur erwartet wird, daß sie die Klappe halten und zahlen. Der normale Arbeiter kann garnicht anders. Er muß die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlen, und das ohne Rechtssicherheit! Sie zahlen, aber die Leistungen werden nicht garantiert. So fällt z.B. für freiwillig Versicherte ab 1.1.2009 das Krankengeld weg. Wenn Sie also krank werden und die Krankheit mehrere Wochen oder gar Monate zur Heilung braucht, und Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie kein Einkommen mehr und stehen vor dem persönlichen Ruin. Beiträge hoch und Leistung runter, ohne daß Sie darüber vernünftig informiert werden oder Alternativen angeboten bekommen. Glauben Sie noch, daß Sie von Ihrer staatlichen Rente einmal etwas sehen werden? Im Alter von 67 Jahren und bei frühestem Renteneintritt mit 63 Jahren? Träumen Sie weiter! Die Situation wird sich in den nächsten 10 Jahren noch wesentlich verschlechtern und das Renteneintrittsalter wird weiter angehoben werden, bzw. Wird es einmal eine minimale Einheitsrente geben.