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Ausgaben Ausmisten!
Nehmen Sie einmal Ihre Ausgaben genau unter die Lupe. Ist die Ausgabe wirklich notwendig? Bezahlen Sie da für etwas
was Sie wirklich brauchen oder wollen? Ist der Gegenwert den Sie für die Ausgabe erhalten auch wirklich gut und angemessen?
Was können Sie davon entbehren? Was ist eventuell sogar unerwünscht, und
Sie fanden nur noch nicht die Zeit die Ausgabe zu stoppen. Angefangen von Vereinsbeiträgen für Vereine bei denen Sie schon seit Jahren
nicht mehr aktiv waren, über Zeitschriftenabbos die Ihnen an der Haustür aufgeschwatzt wurden, bis hin zu unnützen Versicherungen
werden Sie bestimmt genug Potential entdecken um Ihre Ausgaben drastisch zu reduzieren.
Neue Angbote bewerten!
Nehmen Sie sich ein mal pro Jahr die Zeit und durchforsten Sie Ihre Ausgaben und stellen Sie fest, ob es inzwischen nicht günstigere
Angebote gibt. Von der Autoversicherung bis hin zum Handyvertrag gibt es beständig neue und bessere Angebote. Holen Sie Preise ein, stellen
Sie Anfragen und beachten Sie dabei die Kündigungsfristen Ihrer alten Verträge. Autoversicherungen können Sie bis Ende November kündigen, wenn
sie zum Jahresende auslaufen sollen. Handyverträge haben in der Regel 2 Jahre Laufzeit. Bei Tarifwechsel beginnt die Laufzeit von 2 Jahren
wieder von neuem. Stellen Sie anhand Ihrer Telefoniergewohnheiten fest, ob Sie nicht mit einer Pre-paid Karte besser stehen.
Die Mühe bestehende Verträge und Ausgaben einmal durchzuforsten lohnt sich meistens. Wenn Sie die 20 EUR Grundgebühr für das Handy los werden, die
Sie sowieso nie richtig ausgenutzt haben, die Autoversicherung um 200 EUR senken, und an einer neuen Hausratversicherung 80 EUR im Jahr sparen,
können Sie für das insgesamt ersparte Geld schon fast in den Urlaub fahren.
Kontoabräumung per Autopilot abstellen!
Der Bankeinzug oder die Lastschrift kann sich zu einem riesigen Problem auswachsen. Versandhäuser, Zeitungsverlage, Vereine,
das Finanzamt, etc. etc. räumen Ihnen automatisch das Konto leer und Sie werden davon überrascht, vor allem wenn
größere Beträge belastet werden, deren Einzugstermin Sie übersehen haben. Der Bankeinzug
ist zugegebenermaßen sehr bequem, da Sie sich um nichts mehr kümmern müssen, aber er ist auch verhängnisvoll. Sie haben keine
Kontrolle mehr über Ihre Ausgaben, weil Sie ja automatisch geschehen. Ihr Konto wird quasi per Autopilot leer gefegt.
Im Wirtschaftsverkehr zwischen Firmen ist das aber ein unübliches Verfahren. Schließlich will man die Ware prüfen und für gut befinden,
bevor man sie bezahlt. Die Oberhoheit über die eigenen Konten wird kein Firmenbuchhalter aus der Hand geben.
Nur als Privatperson lassen Sie sich dieses entwürdigendes Verfahren aufs Auge drücken, das zudem noch Ihre
Finanzen gewaltig ins Trudeln bringen kann.
Anstatt sich einfach abmelken zu lassen, sollten Sie jede Ausgabe bei der es möglich ist auf Lieferung gegen Rechnung umstellen.
Damit haben Sie es in der Hand wann Sie die Leistung oder Ware bezahlen.
Bei vielen Ausgaben funktioniert das natürlich nicht. Da es immer mehr zahlungsunfähige bzw. zahlungsunwillige Kunden gibt,
bestehen immer mehr Firmen und Versorger auf den Bankeinzug. Das Finanzamt wird die Zahlung Ihrer KFZ Steuer nur per Bankeinzug abwickeln.
Bei vielen Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom und Telefon ist es ebenso. Da kommen Sie nicht darum herum das Lastschriftverfahren
zuzulassen, aber das heißt nicht, daß Sie es freiwillig überall anwenden sollten. Behalten Sie Ihr Konto selbst in der Hand! Entscheiden Sie
selbst daß Sie z.B. eine Rechnung erst in ein paar Tagen bezahlen, wenn ein erwarteter Zahlungseingang auch wirklich eingetroffen ist.
Andernfalls wird Ihr Konto fremdgesteuert und Sie können schlimmstenfalls nur zusehen wie Lastschriften Sie ins Minus bringen, oft
über die Grenze eines Dispolimits hinaus, wie daraufhin weitere Lastschriften von Ihrer Bank zurückgegeben werden, und Sie in einen
Strudel von Ärger und Chaos geraten.
Versicherungen ausmisten!
Wir Deutschen sind hoffnungslos überversichert. In keinem anderen Land der Welt grassiert das Versicherungsunwesen im gleichen
Übermaß wie bei uns. Das Angebot der Versicherer ist auf Verwirrung und Überschneidung ausgelegt. Ihnen wird eingeredet, daß Sie
eine Privatrechtsschutz-, eine KFZ-Rechtsschutz- und womöglich auch noch eine Mietrechtschutzversicherung brauchen. Oh, beinahe hätte
ich den Rechtschutz für das Ausland vergessen. Und, natürlich, falls Sie selbst eine kleine Firma gegründet haben brauchen Sie dafür
selbstverständlich eine Betriebsrechtschutzversicherung. Ähnlich vielschichtig sieht es bei den Unfallversicherungen und Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit aus.
Die Haftpflichtversicherungen stehen diesem Dschungel in nichts nach.
Aber mal Hand aufs Herz. Wieviel haben Sie für Versicherungen dieser Art in den letzten 10 Jahren bezahlt, und für wieviel Schaden mussten diese Versicherungen
in der gleichen Zeit aufgekommen? Wahrscheinlich gehören Sie zur gleichen Kategorie wie die meisten Deutschen. Sie haben tausende von Euro
einbezahlt und noch keine Leistung in Anspruch genommen. Falls es doch zu kleineren Versicherungsfällen gekommen ist, hätten sie
das ohne weiteres bezahlen können, wenn Sie Ihre Tausender gewinnbringend angelegt hätten, und das Geld zur Begleichung der kleinen
Eventualitäten verwendet hätten.
Nur wenige Versicherungen sind sinnvoll und genau die sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie können gar nicht anders. Sie müssen versichern. Das
trifft z.B. für die Autoversicherung zu, die Gebäudebrandversicherung und die Krankenversicherung. Alles andere ist mit wenigen Ausnahmen grober
Unfug. Z.B. eine Rechtsschutzversicherung ist so notwendig wie ein Kropf. Versuchen Sie schlicht und ergreifend mit Ihren Mitmenschen
friedlich auszukommen. Sollte Ihnen aber trotzdem jemand ans Bein pinkeln wollen, sollten Sie wissen, daß wenn Sie im Recht sind, die
Gerichtskosten, inklusive die Kosten für Ihren eigenen Rechtsanwalt sowieso die Gegenpartei übernehmen muß. Wenn Sie nicht im Recht sind,
müssen Sie sowieso einen Schadenersatz oder Bußgeld bezahlen. Die Gerichts- und Rechtsanwaltkosten sind aber normalerweise ein Prozentsatz
vom Streitwert. Auch hier gilt, wenn Sie das Geld andersweilig anlegen, können Sie die Gerichtskosten davon bezahlen. Bei einem
Bußgeld oder Schadenersatz bleiben Sie sowieso auf diesen Kosten sitzen. Die Rechtschutzversicherung übernimmt das auf keinen Fall.
Sie bezahlt nur die Kosten für den Rechtstreit an sich.
Betrachten wir einmal als weiteres und letztes Beispiel die Unfallversicherungen. Ein private Unfallversicherung macht keinen Sinn,
weil nur eine verschwindend kleine Zeit Ihres Tagesablaufs dadurch versichert wird. Für den größten Teil eines Tages haben Sie sowieso
einen "Schutz". So sind sie z.B. als normaler Arbeitnehmer vom Augenblick in dem Sie morgens das Haus verlassen, während des ganzen Arbeitstages,
bis Sie abends wieder die heimische Schwelle übertreten, durch Ihren Arbeitgeber bzw. dessen Berufsgenossenschaft unfallversichert.
Sollte Ihnen während dieser Zeit etwas passieren, müssen Sie darauf achten was in Ihrem Versicherungsvertrag steht. Oftmals wird dort
eine Mehrfachversicherung ausgeschlossen, d.h. wenn die Berufsgenossenschaft zahlt, wird sich Ihre private Unfallversicherung aus der
Affäre ziehen und nichts zahlen, weil Sie ja schon eine Versicherungsleistung erhalten haben. Wenn Sie im Verein Sport betreiben, oder an sonstigen
Aktivitäten eines Vereins teilnehmen, sind Sie durch die Versicherung diese Vereins abgedeckt. Sollten Sie bei einem Spaziergang auf
einem rutschigen Gehweg ausgleiten, oder Sie stoßen mit einem Radfahrer zusammen, liegt Fremdverschulden vor und der "Gegner" bzw. dessen
Haftpflichtversicherung ist schadensersatzpflichtig. Sollte aber eine gegnerische Versicherung zahlen, kann sich Ihre eigene, je nach
Versicherungsklausel um eine Zahlung drücken. Sie sehen, daß der Zeitraum und die Gelegenehit, bei der eine private Unfallversicherung
wirklich greift, verschwindend gering wird. Außerdem rechnen Sie doch einmal nach! Was fangen Sie denn mit einer durchaus üblichen
Versicherungssumme von 15000 EUR aus einer Unfallversicherung an, wenn Sie von heute auf morgen wegen eines Unfalls im Rollstuhl
sitzen? Damit können Sie eventuell 2 oder 3 Türen Ihrer Wohnung verbreitern lassen, damit Sie leichter durchfahren können. Es wird
aber in solch einer Situation kein substantieller Beitrag zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität sein.
Anstatt sich in unzähligen, nutzlosen Versicherungen zu verzetteln, wären Sie besser bedient, wenn Sie die gesparten Versicherungsbeiträge
konsequent gewinnbringend anlegen. Für den Fall, daß Sie wirklich nicht durch andere Versicherungen einen "Schutz"
geniessen, bzw. die Kosten von einer gegnerischen Partei übernommen werden müssen, haben Sie dann in der Regel ausreichend Geld
zur Verfügung um wenigstens mit den üblichen Versicherungsleistungen gleichgestellt zu sein. Natürlich müssen Sie das Geld auch wirklich als
Rücklage "anstatt einer Versicherung" behandeln, und dürfen es nicht für andere Zwecke ausgeben.
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